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DATEV LEXinform-Newsletter Ausgabe 32 | August 2017

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LEXinform-Newsletter






Ausgabe 32 | August 2017

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Inhaltsverzeichnis




Steuern

Bundesfinanzhof

Abfindung für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch

Allgemeinpolitische Betätigung gemeinnütziger Körperschaften


Finanzgerichte

Stock Options als einkommensteuerpflichtige Lohneinkünfte

Erbschaftsteuer: Keine Saldierung negativer Erwerbe

Körperschaftsteuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen aufgrund eines Aktienoptionsprogramms


Finanzverwaltung

Umsatzsteuer; Zeitliche Grenze für die Erklärung des Verzichts auf die Steuerbefreiung und die Rücknahme des Verzichts


Weitere Meldungen

Schätzungsbefugnis bei einer offenen Ladenkasse

Bei welchen Mandanten könnte zu prüfen sein, ob die Anwendung der 1 %-Regelung zu zwingend falschen Ergebnissen führen würde, weil die Anschaffungskosten des Firmenwagens erheblich unter dem Listenpreis liegen?




Recht

Arbeit und Soziales

Privatdarlehen oder Schenkung? Jobcenter muss nicht bei Scheingeschäften zahlen


Zivilrecht

Auf Wohnungsschlüssel nicht aufgepasst - Versicherungsschutz verloren




Wirtschaft

Finanzen

FMH-Finanzberatung - Vorfälligkeitsentschädigung - Berechnungen der Banken bis zu 20 Prozent fehlerhaft


Unternehmen

Was tun bei Unbekannt verzogen?


Steuern




Bundesfinanzhof




LEXinform 0446917 | Erbschaft-/Schenkungsteuer

Abfindung für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch

Bundesfinanzhof, II-R-25/15, Pressemitteilung vom 09.08.2017

Verzichtet ein gesetzlicher Erbe gegen eine von seinen Geschwistern zu zahlende Abfindung auf seinen Pflichtteilsanspruch, ist künftig danach zu unterscheiden, ob der Verzicht bereits zu Lebzeiten oder erst nach dem Tod des Erblassers vereinbart wird. Wie der BFH unter Aufgabe bisheriger Rechtsprechung entschieden hat, unterliegt der Verzicht zwischen Geschwistern zu Lebzeiten des Erblassers nunmehr der Steuerklasse II, so dass die für den Steuerpflichtigen günstigere Steuerklasse I dann nur noch bei einem Verzicht nach dem Tod des Erblassers anzuwenden ist.


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LEXinform 0446918 | Körperschaftsteuer

Allgemeinpolitische Betätigung gemeinnütziger Körperschaften

Bundesfinanzhof, X-R-13/15, Pressemitteilung vom 09.08.2017

Der BFH hat entschieden, dass eine wegen Förderung des Umweltschutzes gemeinnützige Körperschaft sich mit allgemeinpolitischen Themen befassen darf, wenn sie parteipolitisch neutral bleibt, sie sich dabei an ihre satzungsmäßigen Ziele hält und die von der Körperschaft vertretenen Auffassungen objektiv und sachlich fundiert sind. Dies gilt in besonderem Maße, wenn eine Körperschaft nach ihrer Satzung den Umweltschutz fördert, weil in diesem Bereich ein großer Teil der wirksamen Maßnahmen nicht durch den Einzelnen, sondern nur durch den Gesetzgeber getroffen werden können.


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Finanzgerichte




LEXinform 5020307 | Einkommensteuer/Lohnsteuer

Stock Options als einkommensteuerpflichtige Lohneinkünfte

Finanzgericht München, 12-K-930/14, Urteil vom 29.05.2017

  1. Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses ein nicht handelbares Optionsrecht auf den späteren Erwerb von Aktien zu einem bestimmten Übernahmepreis gewährt, fließt ein geldwerter Vorteil dem Berechtigten erst zu, wenn dieser die Option ausübt und der Kurswert der Aktien den Übernahmepreis (Ausübungspreis) übersteigt.
  2. Dabei errechnet sich der Vorteil aus der Differenz zwischen dem üblichen Endpreis der Aktien am Verschaffungstag und den diesbezüglichen Aufwendungen des Arbeitnehmers.
  3. Da geldwerte Vorteile aus der Ausübung von Aktienoptionen Anreizlohn für die Laufzeit der Option bis zu ihrer Erfüllung bilden, sind die entsprechenden Vorteile als Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen, wenn die Laufzeit zwischen Einräumung und Ausübung der Option mehr als zwölf Monate betragen hat und der Arbeitnehmer in dieser Zeit auch bei seinem Arbeitgeber beschäftigt war....

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LEXinform 5020315 | Erbschaft-/Schenkungsteuer

Erbschaftsteuer: Keine Saldierung negativer Erwerbe

Finanzgericht Münster, 3-K-961/15-Erb, Urteil vom 18.05.2017

Ein Alleinerbe, der zugleich Vermächtnisnehmer ist, darf den positiven Erwerb aus dem Vermächtnis mit einem negativen Erwerb aus der Erbschaft nicht saldieren.


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LEXinform 5020311 | Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen aufgrund eines Aktienoptionsprogramms

Finanzgericht Münster, 13-K-2946/14-K, Urteil vom 27.04.2017

Aufwendungen einer Organgesellschaft für den Erwerb von Aktien der Muttergesellschaft zur Weitergabe an Arbeitnehmer im Rahmen eines Mitarbeiter-Aktienoptionsprogramms sind in Höhe der Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Wert der Aktien am Ausübungstag als Veräußerungsverlust abzugsfähig.


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Finanzverwaltung




LEXinform 5236352 | Umsatzsteuer

Umsatzsteuer; Zeitliche Grenze für die Erklärung des Verzichts auf die Steuerbefreiung und die Rücknahme des Verzichts

Bundesministerium der Finanzen, III C 3 - S-7198 / 16 / 10001, Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 02.08.2017

Das BMF hat die BFH-Rechtsprechung zur zeitlichen Grenze für die Erklärung des Verzichts auf die Steuerbefreiung und die Rücknahme des Verzichts in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass übernommen.


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Weitere Meldungen




LEXinform 0653227 | Steuerliches Verfahrensrecht

Schätzungsbefugnis bei einer offenen Ladenkasse

Deubner Verlag, Anmerkung vom 08.08.2017

Bei einer Einnahmenüberschussrechnung ist die Kassenführung durch eine offene Ladenkasse grundsätzlich bisher zulässig gewesen.


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LEXinform 2300017 | Einkommensteuer/Lohnsteuer

Bei welchen Mandanten könnte zu prüfen sein, ob die Anwendung der 1 %-Regelung zu zwingend falschen Ergebnissen führen würde, weil die Anschaffungskosten des Firmenwagens erheblich unter dem Listenpreis liegen?

DATEV Redaktion LEXinform, Produktinformation vom 09.08.2017

Den Aufruf dieser aktuellen Auswertung sowie Informationen zum Daten-Analyse-System finden Sie im Dokument 2300017 in LEXinform/Info-Datenbank.


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Recht




Arbeit und Soziales




LEXinform 0446915 | Sozialrecht

Privatdarlehen oder Schenkung? Jobcenter muss nicht bei Scheingeschäften zahlen

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, L-11-AS-378/17-B-ER, Pressemitteilung vom 07.08.2017

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorläufig entschieden, dass keine Hilfebedürftigkeit bei Grundsicherungsempfängern besteht, die familiären Unterhalt als Darlehen darstellen.


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Zivilrecht




LEXinform 0446916 | Versicherungsrecht

Auf Wohnungsschlüssel nicht aufgepasst - Versicherungsschutz verloren

Oberlandesgericht Hamm, 20-U-174/16, Pressemitteilung vom 07.08.2017

Wer durch Fahrlässigkeit den Diebstahl seines Wohnungsschlüssels ermöglicht, kann keinen Anspruch auf Entschädigung aus seiner Hausratversicherung haben, wenn mithilfe des Wohnungsschlüssels Gegenstände aus seiner Wohnung entwendet werden. Das hat das OLG Hamm entschieden.


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Wirtschaft




Finanzen





FMH-Finanzberatung - Vorfälligkeitsentschädigung - Berechnungen der Banken bis zu 20 Prozent fehlerhaft

FMH Finanzberatung, Frankfurt, Pressemitteilung vom 03.08.2017

Wer sein Hypothekendarlehen vorzeitig ablöst, muss der Bank fast immer eine Entschädigung zahlen. Zwar hat der Bundesgerichtshof Vorgaben gemacht, wie die Geldhäuser deren Höhe zu berechnen haben. Doch von jeder Regel gibt es Ausnahmen… Quelle: FMH Finanzberatung, Frankfurt


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Unternehmen





Was tun bei Unbekannt verzogen?

DATEV-Recherche-Dienst, Produktinformation vom 09.08.2017

Der Kooperationspartner des Recherchedienstes "Supercheck" ermittelt Anschriften unbekannt verzogener Schuldner und Kunden. Viele Schuldner hoffen, durch einen Umzug ihren Zahlungsverpflichtungen zu entgehen. Wenn jedoch Rechnungen nicht mehr zugestellt werden können, hat der Gläubiger ein berechtigtes Interesse, die neue Anschrift zu recherchieren. Supercheck bietet für die schnelle und erfolgreiche Ermittlung die Express-EMA ein und findet die meisten neuen Adressen preisgünstig innerhalb von 24 Stunden. Probieren Sie es selbst aus!


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Kurzprofil

Die Steuerberatungsgesellschaft Kokott & Baumgartner aus Burghausen betreut Dienstleister aus der Finanz- und Versicherungsbranche, Handel und Handwerk, öffentliche Verwaltung, Industrie, Freiberufler, Privatpersonen.
Wir sind der ideale Partner und begleiten sie dabei über ihren kompletten Unternehmenszyklus: von der Gründung, über die Expansion bis zur Unternehmensnachfolge.
 

Anschrift

Kokott & Baumgartner Partnergesellschaft mbB
Mehringer Str. 12
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Fax 08677/96 96 20


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